Folgende Schwerpunkte beinhaltet der organisatorische Brandschutz:
- Aufgaben und Bestellung des Brandschutzbeauftragten (extern)
- BSO Teil A-C
- Berechnung von Kleinlöschgeräten
- Schulungen von Mitarbeitern
Laut Arbeitsschutzgesetz § 10 sollten (5%) der Mitarbeiter eines Unternehmens mit „normaler“ Brandgefährdung als Brandschutzhelfer unterwiesen sein. Nach Art und Größe oder Brandgefährdung des Betriebes kann eine höhere Unterweisungsquote sinnvoll sein. Zum Betrieblichen Brandschutz gehört daher eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es oft schwierig da nur wenige Mitarbeiter zu Unterweisen sind.
Oftmals muss wegen Umbau oder Wartungsarbeiten beim Einsatz von Flex oder Schweißarbeiten eine Brandwache gestellt werden, die ein Schweiß-Feuererlaubnisschein nach §30 Unfallverhütungsvorschrift (Mustervordruck BGF500) erstellt und die Arbeiten überwacht.
Wir unterstützen Sie gerne in folgenden Bereichen:
- Stellung von Brandschutzbeauftragten
- Vorbeugender Organisatorischer Brandschutz
- Unterweisung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
- Stellung von Brandwachen
- Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Brandschutzbegehungen
- Erstellen von Brandschutzordnungen Teil A,B und C
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe / Schweiß-Flex-Erlaubnisschein
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnung und bei Anforderung des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsarbeiten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beratung bei der Ausstattungen der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von interner Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachung der Benutzung von Flucht- und Rettungswegen
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützung des Unternehmens bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherungen, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz (Checklisten)